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Kurtaxe Mallorca: Was Sie pro Nacht zahlen und was Spanien gerade entscheidet

Die Kurtaxe auf Mallorca bleibt bei 2 Euro pro Person und Nacht in der Hauptsaison. Neu im Gespräch ist eine Mehrwertsteuer auf Ferienvillen. Wir erklären, was feststeht, was offen ist und wann Spanien entscheidet.
Wer eine Villa auf den Balearen bucht, stößt früher oder später auf das Stichwort Kurtaxe Mallorca. Der Begriff ist umgangssprachlich. Offiziell heißt die Abgabe Touristensteuer der Balearen, auf Spanisch Impuesto sobre estancias turísticas, und auf der Insel sagen viele einfach Ecotasa. Dazu kommt in diesen Wochen eine zweite Frage, die viele unserer Gäste beschäftigt: Spanien plant eine Mehrwertsteuer auf Ferienvillen. Unser Stand für diesen Text ist der 23. Oktober 2026.
Kurtaxe Mallorca heißt offiziell Touristensteuer der Balearen
Grundlage ist das Gesetz 2/2016 der Balearen über die Steuer auf touristische Aufenthalte. Das Gesetz legt die Last ausdrücklich auf die Personen, die den Aufenthalt verbringen, also auf Sie als Gast. Die Einnahmen fließen in einen Fonds für nachhaltigen Tourismus, aus dem unter anderem der Schutz der Natur und die Pflege des historischen Erbes der Inseln finanziert werden.
In Ihrem Villenurlaub können damit zwei Abgaben stecken. Die Touristensteuer ist eine eigene Abgabe der Balearen, ihre Sätze stehen fest. Die geplante Mehrwertsteuer ist eine Sache des spanischen Staates und völlig unabhängig davon, über sie wird erst noch entschieden. Wir ordnen beides für Sie ein, ohne politische Wertung: was feststeht, was offen ist und wann es entschieden wird.
Kurtaxe Mallorca 2026: Diese Beträge gelten für Ihre Ferienvilla
Die Kurtaxe Mallorca beträgt für Ferienwohnungen und Ferienvillen nach dem Gesetz und dem Rechner der Regierung:
| Zeitraum | Betrag pro Person und Nacht |
|---|---|
| Hauptsaison (1. Mai bis 31. Oktober) | 2 Euro |
| Nebensaison (1. November bis 30. April) | 0,50 Euro |
| Ab der neunten Nacht im selben Haus | halber Betrag (1 Euro bzw. 0,25 Euro) |
| Kinder unter 16 Jahren | 0 Euro |
Wer es für die eigenen Reisedaten genau wissen möchte, findet den offiziellen Rechner der Regierung der Balearen online.
Hauptsaison und Nebensaison unterscheiden sich um das Vierfache
Zwischen Mai und Oktober zahlen Sie 2 Euro pro Person und Nacht, von November bis April 0,50 Euro. Wer im Winter oder im frühen Frühjahr kommt, zahlt also ein Viertel des Sommerbetrags. Für eine Woche zu zweit sind das im Sommer 28 Euro, im Winter 7 Euro.
Ab der 9. Nacht halbiert sich der Betrag
Bleiben Sie länger als acht Nächte im selben Haus, sinkt der Satz ab der neunten Nacht auf die Hälfte: 1 Euro in der Hauptsaison, 0,25 Euro in der Nebensaison. Die ersten acht Nächte werden zum vollen Satz berechnet.
Kinder unter 16 Jahren zahlen keine Kurtaxe
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind befreit. Für Familien ist das eine spürbare Erleichterung, gerade in unseren Familienfincas, in denen oft mehrere Generationen gemeinsam wohnen.
Kurtaxe Mallorca: Die angekündigte Erhöhung der Ecotasa kam nicht
Vielleicht haben Sie im vergangenen Jahr von höheren Sätzen gelesen. Diese Meldungen beziehen sich auf einen Plan, der nie in Kraft getreten ist.
Der Plan vom März 2025 wurde im April zurückgezogen
Im März 2025 kündigte die Regierung der Balearen an, die Ecotasa in den Monaten Juni, Juli und August anzuheben und im Gegenzug Januar und Februar ganz freizustellen. Bereits im April 2025 zog sie den Plan wieder zurück, wie Economía de Mallorca berichtete.
Tourismusminister Jaume Bauzà lehnt eine Erhöhung erneut ab
Im September 2026 hat Tourismusminister Jaume Bauzà eine Erhöhung erneut abgelehnt. Seine Linie laut Ara Balears: Die Steuer solle besser verwaltet und nicht erhöht werden.
Für Sie heißt das: Ältere Berichte nennen teilweise noch die damals geplanten Sätze. Diese gelten nicht. Die Kurtaxe Mallorca gilt unverändert mit den Beträgen aus der Tabelle oben.
Geplante Mehrwertsteuer auf Ferienvillen: Stand vom 23. Oktober
Die eigentliche Nachricht dieses Herbstes betrifft nicht die Kurtaxe Mallorca, sondern die Mehrwertsteuer. Spanien will auf möblierte Wohnungen und Häuser, die höchstens 30 Nächte an denselben Mieter vermietet werden, ab dem 1. Dezember 2026 10 Prozent Mehrwertsteuer (IVA) erheben. Endgültig entschieden ist das noch nicht.
Bisher sind Ferienvillen in Spanien von der Mehrwertsteuer befreit
Bislang ist die Vermietung einer Ferienwohnung oder Villa in Spanien von der Mehrwertsteuer befreit, solange der Vermieter keine hotelähnlichen Leistungen anbietet. Gemeint sind etwa Restaurant, Reinigung oder Wäscheservice. Kommen solche Leistungen hinzu, fallen schon heute 10 Prozent an.
Ein Dekret, eine Ablehnung und ein zweiter Anlauf
Der Weg bis zum heutigen Stand:
- 29. September 2026: Die spanische Regierung beschließt das Real Decreto-ley 26/2026 mit 10 Prozent Mehrwertsteuer für Aufenthalte bis 30 Nächte ab dem 1. Dezember 2026.
- 2. Oktober 2026: Der Kongress lehnt das Dekret mit 172 Ja-Stimmen zu 178 Nein-Stimmen ab, es wird aufgehoben (Pressemitteilung des Kongresses).
- 6. Oktober 2026: Nach der Auflösung des Parlaments beschließt die Regierung den Inhalt erneut als Real Decreto-ley 29/2026, veröffentlicht im Staatsanzeiger BOE am 7. Oktober und seit dem 8. Oktober in Kraft.
- Artikel 7 enthält die gleiche Regel: 10 Prozent Mehrwertsteuer ab dem 1. Dezember 2026 für Aufenthalte bis 30 Nächte. Ausgenommen ist der Fall, dass der Vermieter selbst dauerhaft in der vermieteten Wohnung wohnt.
Die Entscheidung ist für den 12. November geplant
Weil das Parlament aufgelöst ist und am 29. November 2026 neu gewählt wird, muss die Ständige Deputation des Kongresses (Diputación Permanente) das Dekret bestätigen. So steht es auch in der Mitteilung der spanischen Regierung. Laut Ultima Hora ist die Abstimmung für den 12. November 2026 geplant. Ein Ergebnis vorherzusagen, steht uns nicht zu.
Auf den Balearen betrifft die Regel laut Ultima Hora 26.143 registrierte Ferienwohnungen. Der Ferienvermieter-Verband Habtur kritisiert, die Regel sei unklar formuliert, vor allem bei der Frage, was als hotelähnliche Leistung gilt.
Für Eigentümer kommt ein möglicher Aufschlag auf die Grundsteuer
Das Dekret erlaubt Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt zudem einen Aufschlag auf die Grundsteuer (IBI) für Ferienunterkünfte: bis 50 Prozent, bei zwei oder mehr Objekten desselben Eigentümers bis 100 Prozent, ab vier Objekten bis 150 Prozent. Das betrifft Eigentümer, nicht direkt Sie als Gast.
Zwei mögliche Ausgänge und was sie für Ihre Buchung bedeuten
Die Entscheidung steht noch aus. Je nach Ausgang gilt für Ihren Urlaub auf Mallorca oder Ibiza Folgendes.
Wird das Dekret bestätigt, gilt die Mehrwertsteuer ab Dezember
Bestätigt die Ständige Deputation das Dekret, fallen ab dem 1. Dezember 2026 auf die Vermietung möblierter Unterkünfte für bis zu 30 Nächte 10 Prozent Mehrwertsteuer an. Das betrifft Aufenthalte im kommenden Winter ebenso wie die Saison 2027.
Wird das Dekret abgelehnt, bleibt alles wie bisher
Lehnt die Ständige Deputation es ab, bleibt die bisherige Befreiung bestehen. Mehrwertsteuer fällt dann weiterhin nur an, wenn der Vermieter hotelähnliche Leistungen anbietet.
Für bereits gebuchte Aufenthalte gibt es keine Übergangsregel
Das Dekret enthält für die Mehrwertsteuer keine Übergangsregel für Aufenthalte, die schon gebucht sind. Was das für eine einzelne Buchung bedeutet, hängt zunächst vom Ausgang der Abstimmung ab.
Unser Rat für Sie: Wer für den Winter oder für 2027 plant, fragt nach dem Gesamtpreis und danach, wie Steuern darin ausgewiesen sind. Seriöse Anbieter beantworten das klar. Worauf Sie dabei sonst achten, lesen Sie in unserem Beitrag, wie Sie eine Finca auf Mallorca sicher und seriös buchen. Wie gefragt Villen auf der Insel derzeit sind, zeigt Luxusvilla Mallorca mieten: Nachfrage 2026.
Rechenbeispiel: So viel Steuer steckt in einer Villenwoche
Ein Beispiel, keine konkrete Villa: Eine Familie mit vier Erwachsenen und zwei Kindern unter 16 Jahren verbringt sieben Nächte in einer Ferienvilla. Die Woche kostet 7.000 Euro.
Kurtaxe Mallorca für eine Familie im Juli und im Dezember
Im Juli gilt der Satz der Hauptsaison: 4 Erwachsene mal 7 Nächte mal 2 Euro ergibt 56 Euro. Im Dezember sind es 4 mal 7 mal 0,50 Euro, also 14 Euro. Die beiden Kinder zahlen in beiden Fällen nichts.
Mehrwertsteuer auf eine Villa für 7.000 Euro
Wird das Dekret bestätigt und gibt der Vermieter die Mehrwertsteuer weiter, kämen bei 10 Prozent 700 Euro hinzu. Bleibt die Befreiung bestehen, entfällt dieser Posten.
| Posten (Beispiel) | Juli | Dezember |
|---|---|---|
| Touristensteuer, 4 Erwachsene, 7 Nächte | 56 Euro | 14 Euro |
| Touristensteuer, 2 Kinder unter 16 | 0 Euro | 0 Euro |
| Mehrwertsteuer 10 Prozent, falls bestätigt und weitergegeben | 700 Euro | 700 Euro |
Die Einordnung: Die Touristensteuer bleibt bei den Kosten für einen Urlaub auf Mallorca ein kleiner Posten. Die Mehrwertsteuer würde je nach Ausgang deutlich stärker ins Gewicht fallen. In diesem Beispiel wäre sie im Juli mehr als zwölfmal so hoch wie die Kurtaxe, im Dezember fünfzigmal.
Kurtaxe auf Ibiza: Dieselben Sätze gelten auf allen Balearen
Wenn Sie Ibiza im Blick haben: Die Touristensteuer gilt mit denselben Sätzen auf Mallorca, Ibiza, Menorca und Formentera. Die Kurtaxe auf Ibiza beträgt also ebenfalls 2 Euro pro Person und Nacht in der Hauptsaison und 0,50 Euro in der Nebensaison, Kinder unter 16 zahlen nichts. Die geplante Mehrwertsteuer gilt in ganz Spanien und damit auch für Villen auf Ibiza.
Für Ihre Urlaubskosten auf Ibiza gelten also dieselben Überlegungen wie für Mallorca. Eine Auswahl finden Sie unter unseren Villen im Südwesten Ibizas mit Blick auf Es Vedrà, und unsere Lieblinge für den Abend stellen wir in Ibiza Villa mit Sonnenuntergang vor. Falls Sie noch zwischen den Inseln schwanken, hilft unser Vergleich Mallorca, Ibiza, Menorca oder Formentera.
Kurtaxe Mallorca: Häufige Fragen
Wer zahlt die Kurtaxe auf Mallorca?
Sie als Gast, pro Person und Nacht. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind ausgenommen.
Wann wird die Touristensteuer fällig?
Die Steuer entsteht zu Beginn Ihres Aufenthalts und wird für jede Nacht berechnet. Sie zahlen sie an den Vermieter, der sie vor Ende des Aufenthalts einzieht und an die Balearen abführt. So regelt es das Gesetz 2/2016 in den Artikeln 9 und 10.
Wird mein gebuchter Urlaub durch die Mehrwertsteuer teurer?
Das hängt von der Abstimmung ab, die laut Presse für den 12. November 2026 geplant ist. Das Dekret enthält keine Übergangsregel für bereits gebuchte Aufenthalte. Fragen Sie nach, wie sich Ihr Gesamtpreis zusammensetzt.
Gilt die Kurtaxe auch für Kinder?
Nein. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren zahlen keine Touristensteuer.
Wurde die Ecotasa auf Mallorca erhöht?
Nein. Der Plan vom März 2025 wurde im April 2025 zurückgezogen, und im September 2026 hat Tourismusminister Jaume Bauzà eine Erhöhung erneut abgelehnt.
Gesamtpreis Ihrer Villa persönlich und unverbindlich besprechen
Kurz für Sie: Die Kurtaxe auf Mallorca steht fest, sie ist überschaubar und wurde nicht erhöht. Über die Mehrwertsteuer auf Ferienvillen entscheidet Spanien voraussichtlich am 12. November. Wir aktualisieren diesen Stand, sobald das Ergebnis vorliegt.
Wenn Sie eine bestimmte Villa im Blick haben und wissen möchten, wie sich ihr Gesamtpreis zusammensetzt, berät Sie Florian persönlich. Stöbern Sie in allen Villen auf Mallorca und Ibiza oder fragen Sie Ihre Villa unverbindlich an. Wir kennen jedes Haus und nehmen uns Zeit für Ihre Fragen.



